Zusammenarbeit

Mit dem Träger

Wir sind froh über die gute Zusammenarbeit mit dem Träger

Es besteht eine Atmosphäre, die sich auf beiden Seiten durch Offenheit, Vertrauen und Interesse auszeichnet.

Diese gute  Zusammenarbeit bietet uns eine optimale Basis für unsere Arbeit.

Einmal im Monat findet eine Dienstbesprechung statt. Hier werden alle wichtigen Themen erörtert und Informationen ausgetauscht.

Wir möchten uns an dieser Stelle für die konstruktive Zusammenarbeit und das in uns gesetzte Vertrauen herzlich bedanken.

Mit den Eltern

Um zum Wohle des Kindes arbeiten zu können, ist die Zusammenarbeit mit den Eltern notwendig!

Als familienergänzende Erziehungs- und Bildungseinrichtung hat die Zusammenarbeit mit den Eltern und Familien der Kinder für uns einen wichtigen Stellenwert. Sie sind die kompetenten Partner für ihr Kind. Wir legen Wert auf eine konstruktive Elternarbeit im Interesse der Kinder.

Im Bestreben, die Eltern über das, was ihr Kind betrifft umfassend zu informieren, bieten wir Gespräche an, wobei Offenheit, das gegenseitige Vertrauen und die bestehende Schweigepflicht selbstverständlich sind.

Termine für Elterngespräche finden turnusmäßig rund um den Geburtstag statt oder können bei individuellen Anliegen gemeinsam vereinbart werden. Wir nutzen zur Vorbereitung auf das Elterngespräch die Methode des „Systemischen Dreiklangs“.

Wir wünschen uns Hilfe und Unterstützung bei:

  • der Mitwirkung im Förderverein
  • aktuellen Projekten
  • Aktionen
  • der Alltagsgestaltung
  • Festen
  • Öffentlichkeitsarbeit

Eltern sind gern gesehene Gäste in unserer Einrichtung.

Gremien

Zur Mitwirkung der Eltern stehen die folgenden Gremien zur Verfügung ( siehe hierzu Landesverordnung über die Elternmitwirkung in Tageseinrichtungen der Kinder-tagesbetreuung (KiTaGEMLVO):

Die Elternversammlung, welche mindesten einmal jährlich stattfindet. Die Elternversammlung kann jederzeit auf Antrag von 20 % der Elternteile, des Elternausschusses oder des Trägers der Tageseinrichtung einberufen werden.

Der Elternausschuss welcher einmal im Jahr von den Elternversammlung gewählt wird. Er besteht in unserer zweigruppigen Einrichtung aus vier Mitgliedern und zwei Ersatzmitglieder. Der Elternausschuss hat die Aufgabe, die Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsarbeit der Tageseinrichtung in allen wesentlichen Fragen beratend zu unterstützen. Darüber hinaus kann er Anregungen für die Gestaltung und Organisation der Arbeit der Tageseinrichtung geben und vertritt die Interessen der Eltern der die Tageseinrichtung besuchenden Kinder gegenüber dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Im Kita-Beirat beraten darüber hinaus der Träger, die pädagogischen Fachkräfte und die Elternvertreter gemeinsam über grundsätzliche Angelegenheiten, die die strukturellen Grundlagen der Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsarbeit unserer Kita betreffen. Hierbei ist die Perspektive der Kinder besonders zu berücksichtigen. Die Elternvertreter werden aus dem Elternausschuss entsandt.